Wahl & Wahl Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

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Tamara Friedrich

Rechtsanwältin


Vilbeler Landstr. 255

60388 Frankfurt

Telefon: (06109) 7331-26

Telefax: (06109) 7331-20

E-Mail: t.friedrich@rae-wahl.de

Arbeitsrecht:

 

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte im Arbeitsrecht liegen in der Gestaltung, Verhandlung und Prüfung von Arbeits- und Dienstverträgen sowie der Beratung und Vertretung bei der ordentlichen oder außerordentlichen Beendigung von Arbeitsverhältnissen und der Gestaltung von Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungen.


So betreuen wir Unternehmen und Unternehmensgruppen bzw. deren Geschäftsführungen und Personalabteilungen in ihrem arbeitsrechtlichen Tagesgeschäft von der Begründung des Arbeitsverhältnisses durch Abschluss eines Arbeitsvertrages über die Änderung von Vertragsinhalten bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag.

Unsere Beratung umfasst dabei insbesondere auch Fragen wie die inhaltliche Gestaltung von Arbeitsverträgen (einschließlich der späteren Änderung von Arbeitsbedingungen).


Auf Arbeitnehmerseite sind wir umfassend für alle Gruppen von Arbeitnehmern und sonstigen Dienstnehmern einschließlich des Führungspersonals, wie GmbH-Geschäftsführern, tätig. Wir setzen uns für unsere Mandanten vor allem gegen Abmahnungen oder Kündigungen zur Wehr und begleiten sie bei Kündigungsschutzklagen. Gerne beraten wir Sie bei der Durchsetzung von Ansprüchen etwa auf Lohn, Gratifikationen und variablen Vergütungsbestandteilen, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaub und Urlaubsabgeltung oder Erteilung eines Arbeitszeugnisses sowie im Falle von Mobbing, Diskriminierung und Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und im Rahmen von Mutterschutz / Elternzeit, Teilzeit, Befristung, Insolvenz und bei Abmahnungen.


Nicht zuletzt ist unser Ziel im Falle einer einvernehmlichen Trennung, dass der Mandant eine angemessene Abfindung erhält und nach Möglichkeit eine Sperrzeit oder ein Ruhen für den Bezug des Arbeitslosengeldes durch die örtliche Agentur für Arbeit vermieden wird.


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